Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Plakatanschlag

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatanschlag an den Plakatwerbeträgern.

2. Art der Plakatwerbeträger

Zu den Plakatwerbeträgern gehören u.a. – gegebenenfalls in unterschiedlichen Ausformungen, zum Teil mit Plakatwechselmechanismen – die folgenden:

(1) Allgemeinstellen sind Säulen oder Tafeln, an denen Plakate jeweils mehrerer Werbungstreibender angebracht werden.

(2) Ganzstellen sind Säulen, an denen Plakate jeweils eines Werbungstreibenden angebracht werden.

(3) Großflächen sind Tafeln, an denen jeweils ein 18/1-Bogen-Plakat eines Werbe- treibenden angebracht wird.

(4) City-Light-Poster sind 4/1-Bogen-Flächen in Stadt-Informationsanlagen, verglasten Wartehallen, Wand- und frei stehenden Vitrinen u.a. Sie sind verglast und hinterleuchtet.

(5) City-Light-Säulen sind verglaste Säulen zur Anbringung von 2 Plakaten im 2 qm- Format oder einem Plakat im ca. 4 qm-Format.

(6) City-Light-Boards/Mega-Light-Boards sind Werbeanlagen, die 18/1-Bogen- Plakate verglast und hinterleuchtet aufnehmen.

(7) City-Infotafeln sind Alurahmen die im Format A1/B1/A0 die überall im öffentlichen Raum aufgstellt sind.

(8) Spezialstellen und Ambient-Medien (Sonderwerbeformen) sind Werbeträger, die im Hinblick auf Format, Errichtungs- oder Anbringungsdauer, Verwendungsmöglichkeit, Standort oder sonstige Besonderheiten Abweichungen von den in Abs. 1 – 6 genannten Werbeträgern aufweisen.

3. Werbeträger

Der Auftragnehmer wird im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs in erforderlichem Umfang für Instandhaltung und Kennzeichnung der Werbeträger Sorge tragen.

4. Plakatformate

(1) Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuß für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.

(2) Das Plakatgrundmaß ist DIN A1 (59 x 84 cm). Alle größeren Plakatformate er- geben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen.

5. Auftragsannahme

(1) Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Auftragsnehmer (Auftragsbestätigung) zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

(2) Für alle Aufträge gilt in der Regel ein Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Aushang- beginn. Abweichende Fristen/Fixbuchungen werden gesondert genannt.

(3) Die Plakatwerbung Müller GmbH ist berechtigt, Aufträge – auch einzelne Ab- rufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlich, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Plakatwerbung Müller GmbH bzw. den betreffenden Anbietern abzulehnen, wenn die Anbringung der Plakate für das Unternehmen unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördlichen Bestimmungen verstößt.

6. Konkurrenzausschluss

(1) Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird – sofern nicht explizit vereinbart – nicht zugesichert.

7. Platzierung

(1) Platzierungswünsche können für Allgemeinstellen, City-Light-Poster, City-Infotafeln, City-Light-Säulen und alle anderen in Netzen buchbaren Medien nicht angenommen werden. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angebracht.

8. Sonderleistungen

(1) Sonderleistungen werden individuell vereinbart und dem Auftraggeber gesondert berechnet.

9. Laufzeit

(1) Die Laufzeit für Allgemeinstellen, Großflächen und Ganzsäulen erfolgt im Dekadenrhythmus. Für City-Light-Poster, City-Infotafeln, Säulen und Boards gilt ein Wochenrhythmus. Für alle anderen Medien gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Aushangzeiten.

(2) Aus technischen Gründen kann die Plakatierung jeweils einen Tag früher oder später beginnen und enden, als in der Auftragsbestätigung vereinbart. Kompensationsansprüche aus diesem Grund bestehen weder für den Auftragnehmer noch für den Auftraggeber.

10. Zahlung

(1) Zahlbar ohne jeden Abzug vor Aushangsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.

(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Plakatwerbung Müller GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Anschläge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hie- raus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die Plakatwerbung Müller GmbH erwachsen.

(4) Kann die Plakatwerbung Müller GmbH den Auftrag nicht oder nicht fristge- recht durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind, oder unterlässt die Plakatwerbung Müller GmbH die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich die Plakatwerbung Müller GmbH anrechnen zu lassen.

11. Materialanlieferung und -beschaffenheit

(1) Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Plakatierung der im Auftrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringendem Material in für die Aushangart (Nassklebung, Hinterleuchtung) geeigneter Qualität kostenfrei und rechtzeitig an die ihm genannten Versandanschriften zu liefern. Plakate für Großflächen und Ganzstellen sind in gefalztem und gemapptem Zustand anzuliefern, und zwar bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Beginn der gebuchten Dekade, in der gemäß Abs. 1 vereinbarten Anzahl, in der erforderlichen Qualität, in ordnungsgemäßer und vollständiger Mappung und mit einer vom Auftraggeber verbindlich erteilten Klebeanweisung sowie einer dieser entsprechenden Bezifferung der Plakatteile. Plakate für City-Light-Poster City-Infotafeln, Säulen und City-Light-Boards/Mega-Light-Boards werden nicht gefalzt und sind 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn angeliefert wer- den. City-Light-Board/Mega-Light-Board Plakate müssen für denAushang fertig konfektioniert angeliefert werden. Die Plakatwerbung Müller GmbH verpflichtet sich, Verspätungen der Plakatlieferungen unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Plakatwerbung Müller GmbH übernimmt für die Qualität der angelieferten Plakate bzw. deren Vollständigkeit keine Haftung.

(2) Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden (z.B. wegen Leuchtfarbenzusätzen, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), dann muss hierüber bei Auftragserteilung eine Vereinbarung getroffen werden.

(3) Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftragge- bers, sofern der Auftraggeber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende ausdrücklich verlangt. Während dieser Frist nicht zurückgeforderte Plakate gehen entschädigungslos in das Eigentum des Anschlagunternehmens über.

12. Auftragsdurchführung

(1) Die vertragsgemäße Durchführung des Auftrags umfasst im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs die Anbringung, Kontrolle, Pflege, Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit.

(2) Kosten für vom Auftraggeber beauftragte Abdeckung von Plakaten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Abdeckungskosten und sämtliche anderen Kosten, die bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen.

(3) Die Plakatwerbung Müller GmbH bestätigt auf Wunsch die auftragsgemäße Durchführung eines Aushangs jeweils sofort nach dessen Ablauf. Die Bestätigung muss Ort, Bezeichnung und Größe der Plakatierung, Aushangzeit und Anzahl der plakatierten Werbeträger enthalten.

13. Ersatzansprüche

(1) Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Aushangs sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignetes Beweismittel erforderlich.

(2) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflage oder aus anderen Gründen, welche die Plakatwerbung Müller GmbH nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Plakatwerbung Müller GmbH, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Haftung für Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Pflichten.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden be- schränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Pflichten sowie bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Bei Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung der Laufzeit, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht er- reicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche (wie z. B. Druckkosten oder entgangene Gewinne) stehen dem Auftraggeber nicht zu und sind ausgeschlossen.

(6) Bei Beauftragung von Netzmedien (z. B. Allgemeinstellen oder City-Light- Poster) kann es zu Über- oder Unterschreitungen von bis zu 3 % bei der Anzahl von Aushängen innerhalb eines Netzes kommen. Diese Abweichungen begründen weder für den Auftragnehmer noch für den Auftraggeber Kompensationsansprüche.

14. Kündigung

(1) Ganzjährige gebuchte Werbeträger (Großflächen, Infotafeln, City-Light-Poster, Bahnhofsuhr, Ganzsäulen) müssen 3 Monate vor Quartalsende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit um 1 Jahr.

15. Weitervermietung von Ganzjährig gebuchten Werbeflächen

(1) Ganzjährig gebuchte Werbeflächen können nur in Absprache mit Plakatwerbung Müller weiter vermietet werden.

16. Stornofristen - Kosten

(1) Bis 60 Tage vor Beginn der gebuchten Dekade, bei Großflächen, Ganzsäulen und City-Light-Plakaten können die Werbeflächen kostenlos storniert werden. Eine Stornierung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.

(2) Bis 30 Tage vor Beginn der gebuchten Termine bei Kleinplakaten, City-Info-Tafeln und Umland-Plakaten können die Werbeflächen kostenlos storniert werden. Eine Stornierung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.

17. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Günzburg.